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   LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97   

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https://dejure.org/1999,4479
LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97 (https://dejure.org/1999,4479)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97 (https://dejure.org/1999,4479)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Januar 1999 - 4 Sa 2350/97 (https://dejure.org/1999,4479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; Beschäftigung als Verkaufsleiter/Florist; Feststellungsinteresse beim Kündigungsschutzprozess wegen Betriebsübergang; Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit beim Betrieb eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (106)

  • LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00

    Kündigungsbefugnis bei Betriebsübergang

    Ist das Arbeitsverhältnis mangels Widerspruch des Arbeitnehmers auf den Betriebserwerber übergegangen, dann fehlt in den Fällen, in denen die Unwirksamkeit einer Kündigung allein oder in erster Linie auf § 613a Abs. 4 BGB gestützt wird, einer Feststellungsklage gegenüber dem Betriebsveräußerer das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (so bereits ArbG Siegen 14.03.1989 - 1 Ca 780/88, AR-Blattei ES 500 Nr. 84 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch. 84"; LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60; LAG Hamm v. 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97, ZInsO 1999, 363).

    Bei einer Kündigung des Betriebsveräußerers, die notwendigerweise vor dem Betriebsübergang liegen muß, ist die Klage sofort gegen den Betriebserwerber zu richten, denn die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung des Betriebsveräußerers ist in dem Rechtsstreit gegen den Betriebserwerber als Vorfrage inzident zu prüfen (LAG Hamm v. 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97, ZInsO 1999, 363; LAG Hamm v. 11.03.1999 - 4 Sa 966/98, ZInsO 1999, 424 ).

  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99

    Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz

    Das Fortbestehen des Betriebs hängt gleichsam vom Erhalt des Kundenstamms ab (LAG Hamm v. 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97, ZInsO 1999, 363).
  • LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 767/03

    Betriebsbedingte Kündigung bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit

    Das Fortbestehen des Betriebs hängt gleichsam vom Erhalt des Kundenstamms ab ( BAG v. 18.05.1995 - 8 AZR 741/94, AR-Blattei ES 500 Nr. 119 = EzA § 613a BGB Nr. 139; LAG Hamm v. 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97, ZInsO 1999, 363).
  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04

    Ende der Amtszeit des Betriebsrats - Neubegründung der Arbeitsverhältnisse der

    Ob dieser Grundsatz auch dann gilt, wenn für die verabredeten Eigenkündigungen kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, etwa weil entweder die Lohn oder Gehaltsrückstände des Arbeitgebers noch nicht erheblich (siehe dazu BAG , Urt. v. 26.07.2001 - 8 AZR 739/00, BAGReport 2002, 107 = NZA 2002, 325 = ZInsO 2002, 548) oder aber die Lohn oder Gehaltszahlungen durch Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes gesichert ( LAG Hamm , Urt. v. 26.11.1998 - 4/19 Sa 1360/98, InVo 1999, 234 = ZInsO 1999, 363) sind oder wenn die Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und Arbeitsplatzgarantien des Erwerbers veranlasst werden, ihre Arbeitsverhältnisse mit dem Betriebsveräußerer selbst fristlos zu kündigen, um dann mit dem Betriebserwerber neue Arbeitsverträge zu veränderten (meist schlechteren) Konditionen abschließen zu können (sog. Lemgoer Modell - Umgehung von § 613a BGB - siehe dazu BAG , Urt. v. 28.04.1987 - 3 AZR 75/86, AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung.
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